2. Rechte und Pflichten im Umgang miteinander

Alle Menschen haben ein Recht auf Privatsphäre und Selbstbestimmung. Dies wird insbesondere gegenüber Kindern oft nicht angemessen berücksichtigt, weil Kinder in vielerlei Hinsicht hilfsbedürftig sind und in der Folge von Erwachsenen wie selbstverständlich bevormundet werden. Angesichts dessen sind die folgenden Rechte und Pflichten so formuliert, dass sie ausdrücklich auch von Kindern verstanden werden. Sie gelten jedoch selbstverständlich für alle Menschen, egal wie alt und selbständig sie sind. Voraussetzung, dass diese Rechte gewahrt und geschützt werden, sind funktionierende Beschwerdewege, d.h. verfügbare Ansprechpartner und klare Verfahren (Kapitel 5).

Persönlichkeitsrechte

Jeder Mensch hat Rechte – auch Du!

Dein Körper gehört Dir!

Niemand darf Dich ungefragt anfassen, geschweige denn Dir Schmerzen zufügen. Auch Fotos von Dir dürfen nicht ungefragt ohne Dein Einverständnis gemacht werden.

Auch Worte können wehtun!

Du hast ein Recht darauf, in Ruhe gelassen zu werden. Niemand darf Dich bedrohen, beleidigen oder gemeine Dinge über Dich erzählen.

Deine Meinung ist wichtig!

Du hast ein Recht darauf, in Konflikten angehört und fair behandelt zu werden. Wenn das nicht geschieht, darfst Du Dich beschweren.

Dein Gefühl hat Recht!

Wenn Du merkst, dass sich etwas komisch oder unangenehm anfühlt, kann das ein wichtiges Zeichen für Dich sein, dass etwas nicht in Ordnung ist. Sprich darüber mit einem erwachsenen Menschen, dem Du vertraust.

Du darfst NEIN sagen!

Was deine Grenzen verletzt, entscheidest allein Du. Du darfst sagen, was Du „nicht mehr lustig“ findest. Wenn jemand das nicht beachtet, darfst Du Dir Hilfe holen!

Hilfe holen ist kein Petzen!

Geheimnisse, die Dir komisch vorkommen oder sogar Angst machen, darfst Du weitererzählen. Sprich darüber mit jemandem, dem Du vertraust, damit es Dir besser geht.